Aktualisierung ÖREK2030

Seit Herbst 2019 wurde in einem breit angelegten Erstellungsprozess am neuen Österreichischen Raumentwicklungskonzept (ÖREK) 2030 gearbeitet. Am 20. Oktober 2021 hat die ÖROK auf politischer Ebene bei der 26. Sitzung der Österreichischen Raumordnungskonferenz das ÖREK 2030 beschlossen, welches ein zentrales Steuerungsinstrument für die zukünftige räumliche Entwicklung Österreichs ist.

Das gemeinsame Handeln aller ÖROK-Mitglieder – Bund, Länder, Städte und Gemeinden sowie Wirtschafts- und Sozialpartner – kommt im Österreichischen Raumentwicklungskonzept zum Ausdruck. Fragen der gesamtstaatlichen räumlichen und regionalen Entwicklung können nur gemeinsam gelöst werden. Die gleichberechtigte Zusammenarbeit aller Mitglieder „auf Augenhöhe“ bildet ein wesentliches Merkmal der Arbeit in der ÖROK. Gerade die aktuellen Herausforderungen steigern nochmals die Bedeutung eines koordinierten und abgestimmten Vorgehens für eine nachhaltige räumliche Entwicklung Österreichs.

Das ÖREK 2030 steht unter dem Leitmotiv „Raum für Wandel“: In den nächsten Jahren müssen weichenstellende Entscheidungen getroffen und Maßnahmen gesetzt werden, um die vereinbarten Klimaziele bis 2030 zu erreichen. Es ist eine wesentliche Aufgabe der Raumentwicklung und Raumordnung, dazu einen Beitrag zu leisten.

Als Basis für diese Entscheidungen werden im ÖREK 2030 übergeordnete Grundprinzipien formuliert: Die Raumentwicklung Österreichs muss klimaverträglich und nachhaltig, gemeinwohlorientiert und gerecht sein. Es gilt, mit räumlichen Ressourcen sparsam und schonend umzugehen, den sozialen und räumlichen Zusammenhalt zu stärken, die Wirtschaftsräume klimaverträglich und nachhaltig zu entwickeln sowie die vertikale und horizontale Governance weiterzuentwickeln.

Das ÖREK 2030 steht ganz im Zeichen der Bewältigung der Klimakrise und der notwendigen Klimawandelanpassung zur Verringerung der Risiken mit den Instrumenten der Raumordnung und Raumentwicklung. Klimaschutz und Anpassung sind als Querschnittsthemen in das gesamte Handlungsprogramm integriert, werden aber auch durch spezifische Ziele und Handlungsaufträge adressiert. Dies beginnt beim Leitbild, wo Klimawandelanpassung auch explizit durch übergeordnete räumliche Ziele angesprochen wird, wie die Anpassung räumlicher Strukturen an den Klimawandel, die Stärkung der regionalen Resilienz (einschließlich gegen Naturgefahren und Extremereignisse), oder der Schutz und die ressourcenschonende Entwicklung von Freiräumen, einschließlich ihrer Funktionen für die Anpassung außerhalb und innerhalb von Siedlungsräumen. Beispiele für unmittelbar anpassungsrelevante Handlungsaufträge sind:

  • Grün- und Freiräume sichern und vernetzen und klimawandelrelevante Funktionen sowie Biodiversität stärken
  • Grüne und blaue Infrastruktur integriert und gleichwertig zur baulichen Entwicklung planen
  • Die Sicherheit von kritischen Infrastrukturanlagen klimaresilient gewährleisten
  • Grundlagen und Vorgaben zur Prävention vor Naturgefahren und klimainduzierten Gefahren harmonisieren
  • Das Restrisiko durch Naturgefahren und klimainduzierte Gefahren berücksichtigen
  • Die räumlichen Risiken der Klimakrise aus der sozialen Perspektive aufzeigen und Handlungsstrategien ableiten
  • Regionalwirtschaftliche Auswirkungen von Klimawandel sowie Instrumente für Klimaschutz und Klimawandelanpassung darstellen, bewerten und beeinflussen
  • Räumliche Nutzungskonkurrenzen nachvollziehbar abwägen und öffentliche Interessen insbesondere zum Klimaschutz und zur Klimawandelanpassung sicherstellen

Mit dem ÖREK 2030 wurden in einem 10-Punkte-Programm die inhaltlichen Prioritäten für das gemeinsame Handeln bis 2030 vereinbart. Die Punkte bündeln jeweils prioritäre Maßnahmen aus dem Handlungsprogramm und sollen in den nächsten 10 Jahren auf der Ebene der ÖROK selbst umgesetzt werden. In einem eigenen Punkt werden Beiträge der Raumordnung zur Klimawandelanpassung konkretisiert:

  • Raumentwicklung auf Klimaneutralität und Energiewende fokussieren
  • Flächenverbrauch und Bodenversiegelung reduzieren
  • Orts- und Stadtkerne stärken sowie Raum für Baukultur eröffnen
  • Freiräume ressourcenschonend und für den Klimaschutz gestalten
  • Erreichbarkeit sichern und klimaneutral gestalten
  • Die Klimawandelanpassung durch Raumentwicklung und Raumordnung unterstützen
  • Daseinsvorsorge für gleichwertige Lebensbedingungen gestalten und leistbares Wohnen sichern
  • Regionale Wertschöpfungsketten und Kreislaufwirtschaft stärken
  • Chancen der Digitalisierung nutzen und regionale Innovationssysteme stärken
  • Government und Governance als Querschnittsthemen integrieren

Die Herausforderungen für eine erfolgreiche Gestaltung des Wandels sind für die Teilräume Österreichs sehr unterschiedlich. In der Umsetzung des ÖREK 2030 ist eine räumlich differenzierte Herangehensweise zu verfolgen und auf länder- und regionsspezifische Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen.

Als gemeinsames Leitbild richtet sich das ÖREK 2030 an alle Mitglieder der ÖROK und bietet eine Orientierung für alle Akteur:innen der Raumentwicklung und Raumordnung Österreichs.

Neben der gedruckten Gesamtfassung gibt es eine kompakte, verdichtete Ausgabe – das „ÖREK 2030 kompakt“, weiters eine digitale Fassung und ein Erklärvideo.

Neben dem ÖREK 2030 wurden bei der Sitzung der ÖROK auch zwei sogenannte „Umsetzungspakte“ zwischen den Mitgliedern der ÖROK vereinbart. Als wesentliches Instrument zur Erhöhung der Umsetzungs- und Wirkungsorientierung werden ÖREK-Umsetzungspakte vorgeschlagen. Diese sollen aus den prioritären Themen des ÖREK abgeleitet und mit expliziten politischen Aufträgen bzw. Vereinbarungen der ÖROK versehen werden. Zu folgenden „Pakten“ starten mit Beschluss vom 20. Oktober 2021 die Arbeiten im Rahmen der ÖROK-Gremien:

  • ÖREK 2030 – Umsetzungspakt „Bodenstrategie für Österreich - Strategie zur Reduktion der weiteren Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung bis 2030“
  • ÖREK 2030 – Umsetzungspakt „Raum für Baukultur - Orts- und Stadtkerne stärken sowie Raum für Baukultur eröffnen“

(AB, PH, WL, Oktober 2021)