Raumordnung

Das Österreichische Raumentwicklungskonzept 2011 definiert Klimaanpassung als Aufgabenbereich der Raumordnung, „um bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels zu helfen und die Gefährdungen von Siedlungen und Gesellschaft zu begrenzen“, und gibt Ziele, Handlungsfelder und Empfehlungen hierzu vor (ÖROK 2011).

Foto Tannheimertal Luftbild

Da raumplanerische Festlegungen oft langanhaltend wirksam sind und langfristig bestehende Raumstrukturen schaffen, ist es wichtig, den Klimawandel bei planerischen Entscheidungen vorausschauend zu berücksichtigen, um die zukünftige Verwundbarkeit der Gesellschaft so gering wie möglich zu halten.

Die Rolle der Raumordnung in der Klimawandelanpassung besteht häufig in der Kooperation und Abstimmung mit den raumrelevanten Fachplanungen (wie Wasserwirtschaft, Energiewirtschaft etc.) sowie anderen Akteurinnen und Akteuren im Raum. Insbesondere ist es erforderlich, Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung integrativ aufeinander abzustimmen, Konfliktpotenziale auszugleichen und Synergiepotenziale zu nutzen.

Kriterien für Klimawandelfolgen mit Relevanz für die Raumordnung sind vor allem ein konkreter Bezug zur Flächennutzung und/oder die Beeinflussbarkeit durch raumplanerische Instrumente und Maßnahmen (Birkmann et al. 2010). Vorrangige Klimawandelfolgen mit Raumordnungsrelevanz in diesem Sinne sind die Veränderung von Hochwasserrisiken und alpinen Naturgefahrenpotenzialen, humangesundheitliche Belastungen durch Hitze, mögliche Beeinträchtigungen für die Wasser- und Energieversorgung, Gefährdungen der Biodiversität sowie die Verschärfung von Raumnutzungskonflikten (BMNT, 2017).