Neobiota in Österreich

Der Klimawandel betrifft alle Arten und Lebensräume, jedoch reagieren gebietsfremde Arten häufig besser auf veränderte klimatische Bedingungen. Dadurch sind Neobiota auch in der Klimawandelanpassung ein wichtiges Thema. Aber was genau sind Neobiota, welche Bestimmungen gibt es in der EU bzw. Österreich zu deren Management, und wie können Sie Behörden und Forschung unterstützen?

Gebietsfremde Arten oder Neobiota sind Pflanzen, Pilze, Tiere und Mikroorganismen, die durch den Menschen in Regionen gelangen, die sie aus eigener Kraft nicht erreichen können. Nur ein Teil der Arten kann sich in der freien Natur dauerhaft etablieren und nur wenige verursachen Probleme für die Biodiversität, für die menschliche Gesundheit oder die Wirtschaft.

Foto Blüte Indisches Springkraut
Drüsiges Springkraut - Impatiens glandulifera

Invasive nicht-heimische Arten gelten weltweit als eine der wichtigsten Bedrohungen der Biodiversität und verursachen hohe finanzielle Verluste. Die Ausbreitung von Neobiota ist vor allem durch den globalen Warentransport und den Klimawandel bedingt.

Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten

Die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über invasive Arten sind in Österreich direkt anzuwenden. Zentrales Element der Verordnung ist eine dynamische Liste invasiver Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste). Hier werden Arten aufgelistet, für die Maßnahmen zur Prävention, Früherkennung bzw. zum Management umzusetzen sind. Gegenwärtig sind 88 invasive Arten gelistet, von denen in Österreich 32 Arten (16 Tierarten und 16 Pflanzenarten) vorkommen. Kurze Steckbriefe zu den Arten, die sich auf der Unionsliste befinden, finden Sie unter neobiota-austria.at.

Für die gelisteten Arten gilt ein Verbot von Einfuhr, Haltung, Zucht, Transport, Erwerb, Verwendung, Tausch und Freisetzung. Darüber hinaus bestehen weitere Verpflichtungen zur Identifizierung der Einbringungs- und Ausbreitungspfade, zur Einrichtung eines Überwachungssystems, zur Tilgung sich neu etablierender Arten sowie zur Minimierung von Auswirkungen schon weit verbreiteter Arten.

Citizen-Science-Projekt: Gebietsfremde Arten von EU-weiter Bedeutung in Österreich melden

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann Beobachtungen zu Arten der Unionsliste durch die Naturbeobachtungs-App "iNaturalist" melden und so den Behörden und der Forschung zur Verfügung stellen. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag, um die Verbreitung dieser Arten in Österreich zu erheben.

Ziel ist es, insbesondere in Österreich noch nicht vorkommende Arten frühzeitig zu entdecken, um – nach Abwägung der Erfolgsaussichten – Gegenmaßnahmen einzuleiten. Das Meldesystem dient auch der Beobachtung bereits etablierter Arten im Sinne des von der Verordnung vorgesehenen Überwachungssystems (IO, Juli 2024).