(3c) Einberufung des Gemeindeeinsatzstabs
Ein Gemeindeeinsatzstab wird eingesetzt, wenn eine außergewöhnliche Situation oder ein Notfall die normalen Verwaltungsabläufe übersteigt und eine koordinierte, schnelle sowie umfassende Reaktion erfordert. Er bündelt die Kräfte und Ressourcen der Gemeinde, steuert interne Abläufe, kommuniziert mit übergeordneten Stellen und Einsatzorganisationen und trifft Entscheidungen zur Gefahrenabwehr und Schadensbegrenzung.
Aufgabenprofile der Stabsmitglieder
Vereinfachte Umsetzung eines Gemeindeeinsatzstabs
Je nach Umfang und Komplexität des Ereignisses bzw. der verfügbaren Gemeinderessourcen erfolgt eine Aktivierung der oben genannten Stabsstellen in optimaler personeller Besetzungsstärke.
Folgende Kombinationen der Sachgebiete zur vereinfachten Umsetzung sind u. a. möglich:
- eine Stabstelle für Stabsleitung sowie S1 bis S6
- zwei Stabstellen:
- eine für Stabsleitung, S2 (Lage), S3 (Einsatz), S5 (Öffentlichkeitsarbeit)
- eine für S1 (Personal), S4 (Versorgung), S6 (Kommunikation)
- fünf Stabstellen:
- eine für die Stabsleitung und S3 (Einsatz)
- eine für S1 (Personal), S6 (Kommunikation)
- eine für S2 (Lage)
- eine für S4 (Versorgung)
- eine für S5 (Öffentlichkeitsarbeit)