Ragweed-Bekämpfung auf Basis gesetzlicher Verordnung

Die Pflanze Ragweed (auch Beifußblättriges Traubenkraut, Ambrosia artemisiifolia) breitet sich besonders in Ostösterreich rasant aus und gefährdet die heimische Artenvielfalt und die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte. Ragweedpollen zählt auch zu den stärksten Allergieauslösern. Das Land Burgenland bekämpft Ragweed mit Maßnahmen auf mehreren Ebenen. 

Foto Ragweed

Die Pflanze Ragweed (auch Beifußblättriges Traubenkraut, Ambrosia artemisiifolia) breitet sich besonders in Ostösterreich rasant aus und gefährdet die heimische Artenvielfalt und die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte. Ragweedpollen zählt auch zu den stärksten Allergieauslösern. Eine einzige Pflanze entwickelt rund 8.000 Samen, welche bis zu 40 Jahre im Boden keimfähig bleiben, und kann bis zu 8 Milliarden Pollen verbreiten, wobei schon 300 Pollen pro Kubikmeter Luft allergische Reaktionen auslösen können. Um noch nicht betroffene Bereiche zu schützen, den Ragweedbefall nachhaltig zurückzudrängen und die Bestände im Burgenland klein zu halten, ist es notwendig, effektive Gegenmaßnahmen zu setzen. 

Ragweed-Bekämpfungsgesetz

Zu diesem Zweck und zur Festlegung einheitlicher Bekämpfungsgrundsätze wurde das Burgenländische Ragweed-Bekämpfungsgesetz – Bgld. RBG (LGBl. Nr. 58/2021) erlassen. Grundstückseigentümer:innen bzw. Verfügungsberechtigte werden darin verpflichtet, ihre Grundstücke durch aktive Maßnahmen in einem solchen Pflegezustand zu halten, dass diese frei von Ragweed sind und eine Weiterverbreitung von Ragweed-Samen möglichst verhindert wird. Das Gesetz gilt im gesamten Burgenland.

Ragweed-Koordinierungsstelle

Im Amt der Burgenländischen Landesregierung wurde zusätzlich eine zentrale Ragweed-Koordinierungsstelle eingerichtet. Diese wird von Bezirks-Ragweed-Verantwortlichen, örtlichen Ragweed-Verantwortlichen sowie Feldschutz- und Naturschutzorganen unterstützt. Sichtungen von Ragweed können über die Plattform www.ragweedfinder.at eingemeldet werden. Im Falle eines Auftretens werden Grundstückseigentümer:innen bzw. Verfügungsberechtigte aufgefordert, Maßnahmen zur Unterbindung der weiteren Entwicklung und Verbreitung der Pflanze zu treffen. Alternativ dazu kann, vor allem auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, ein mehrjähriges Konzept zur Beseitigung des Befalls vorgelegt werden, welches von der zentralen Koordinierungsstelle geprüft und entweder angenommen oder abgelehnt wird. Im Jahr 2023 wurden aufgrund von eingelangten Ragweed-Meldungen und Aufforderungsschreiben bzw. Bescheiden der Behörde auf insgesamt 1.019 Grundstücken Maßnahmen zur Beseitigung von Ragweed im Burgenland durchgeführt. 

Ragweed-Infodrehscheibe

Weiters wurde unter www.ragweed-info.at eine Ragweed-Infodrehscheibe eingerichtet. Auf dieser Website sind neben allgemeinen Infos zur Pflanze und einer Reihe von Datengrundlagen vor allem viele Praxis-Tipps zum Umgang mit Ragweed zu finden.