Gesunde Böden in Sicht? Die EU-Bodenstrategie 2030

Gesunde Böden sind eine wesentliche Voraussetzung für Klimaneutralität, Kreislaufwirtschaft, die Eindämmung von Bodendegradation, den Erhalt biologischer Vielfalt, gesunde Lebensmittel und die menschliche Gesundheit. Deshalb legt die EU-Kommission eine Bodenstrategie für 2030 vor. Was dürfen wir erwarten?

Foto junge Pflanze in Erde

Bereits seit 2002 gibt es auf EU-Ebene Bestrebungen für einen europaweiten Schutz von gesunden Böden. Einig sind sich alle EU-Mitgliedsstaaten, dass die zunehmende Versiegelung und Übernutzung von Böden ein großes Problem darstellt. Trotzdem setzen sich einige Mitgliedsstaaten (darunter Frankreich, Österreich und die Niederlande) stark für Lösungen auf nationaler Ebene ein, denn: Boden in Privateigentum könnte durch neue europäische Kriterien entwertet werden, zudem werden Doppelregellungen und Bürokratie befürchtet.

Der Kompromiss: Am 17. November 2021 hat die Europäische Kommission ihre Bodenstrategie 2030 vorgelegt, unterstützt vom Europäischen Parlament. Sie beinhaltet auf 30 Seiten sowohl allgemeine Zielvorgaben bis 2050 als auch konkrete Maßnahmen zum Schutz der Böden, zu deren Wiederherstellung und nachhaltigen Nutzung. Außerdem wird ein neues Bodengesundheitsgesetz bis 2023 angekündigt. Die neue EU-Bodenstrategie ist damit eine der wichtigsten Maßnahmen im Rahmen der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und wird auch zu den Zielen des Europäischen Green Deal beitragen.

Ziele

Mit der EU-Bodenstrategie soll sichergestellt werden, dass bis 2050…

  • alle Bodenökosysteme in der EU gesund und widerstandsfähig sind und somit weiterhin ihre wichtigen Dienstleistungen erbringen können,
  • es keinen Nettoflächenverbrauch gibt und die Bodenverschmutzung auf ein Niveau reduziert wird, das für die Gesundheit der Menschen und Ökosysteme nicht mehr schädlich ist,
  • der Schutz der Böden, ihre nachhaltige Bewirtschaftung und die Wiederherstellung geschädigter Böden ein gemeinsamer Standard ist.

Maßnahmen

Folgende konkrete Maßnahmen sollen bis 2030 umgesetzt werden, um die Ziele der EU-Bodenstrategie bis 2050 zu verwirklichen:

  • Vorlage eines Gesetzesvorschlags zur Bodengesundheit bis 2023
  • Nachhaltige Bodenbewirtschaftung wird zum Standard mit Hilfe eines Systems, das es Landbesitzenden ermöglicht, ihre Böden kostenlos testen zu lassen, das nachhaltige Bodenbewirtschaftung durch die GAP fördert und best practices austauscht.
  • Erwägung rechtlich verbindlicher Ziele zur Begrenzung der Entwässerung von Feuchtgebieten und organischen Böden sowie zur Wiederherstellung von bewirtschafteten und entwässerten Torfgebieten, um den Klimawandel abzumildern und sich an ihn anzupassen
  • Untersuchung der Böden zur Bewertung der Notwendigkeit und des Potenzials eines rechtsverbindlichen "Bodenpasses", um die Kreislaufwirtschaft anzukurbeln und die Wiederverwendung von sauberen Böden zu fördern
  • Wiederherstellung geschädigter Böden und Sanierung kontaminierter Standorte
  • Verhinderung von Wüstenbildung durch Entwicklung einer gemeinsamen Methodik zur Bewertung von Wüstenbildung und Bodendegradation
  • Ausbau von Forschung, Datenerhebung und Überwachung im Bereich Boden
  • Mobilisierung des notwendigen gesellschaftlichen Engagements und der finanziellen Ressourcen (DB, Februar 2022)