Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz

Als zentrales energie- und klimapolitisches Ziel wurde im Juli 2021 das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz im Nationalrat mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit beschlossen. Mit dem EAG und begleitenden Gesetzesänderungen wird der Ausbau der Erneuerbaren Energie vorangetrieben. Das Gesetz hat auch Relevanz für die Klimawandelanpassung und bietet zahlreiche Anknüpfungspunkte.

Mit dem EAG werden die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen geschaffen, um den heimischen Stromverbrauch ab 2030 zu 100 % mit erneuerbaren Energieträgern (national bilanziell) abzudecken.

Im Konkreten soll bis zum Jahr 2030 die jährliche Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien unter Beachtung strenger ökologischer Kriterien um 27 Terawattstunden (TWh) gesteigert werden, wobei 11 TWh auf die Photovoltaik, 10 TWh auf die Windkraft, 5 TWh auf die Wasserkraft und 1 TWh auf die Biomasse entfallen sollen. Dies entspricht einer Steigerung um 50 % zur bestehenden Ökostromleistung (55,6 TWh). Ein vermehrter Einsatz von erneuerbaren Energieträgern ist nicht nur aus Gründen des Klimaschutzes unabdingbar. Auch in Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel ist die Diversifizierung ein wichtiger Aspekt. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit braucht es einen ausgewogenen Energiemix durch flexible Erzeugungseinheiten.

Mit dem EAG wird auch ein passendes Fördersystem zur Verfügung stehen und bis 2030 jährlich eine Milliarde Euro in den Ausbau erneuerbarer Energie investiert. Mit der Befreiung von Ökostrom-Abgaben für einkommensschwache Haushalte wird auch auf soziale Aspekte geachtet.

Das EAG adressiert darüber hinaus auch die Organisation und Funktionsweise von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, Herkunftsnachweise für Energie aus erneuerbaren Energiequellen bzw. deren Anerkennung, Grünzertifikate für Gas aus erneuerbaren Energiequellen, ein Grüngassiegel und die Erstellung eines integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplans (ÖNIP).

Durch die Gründung von Energiegemeinschaften wird es möglich, gemeinsam Ökostrom zu produzieren, zu speichern und zu verbrauchen. Damit sollen Private und kleine Betriebe motiviert werden, selbst Strom aus erneuerbaren Quellen zu produzieren und mit den Teilnehmenden zu begünstigten Konditionen zu teilen. Für den innergemeinschaftlichen Austausch soll ein reduziertes Netznutzungsentgelt („Ortstarif“), der Entfall des Erneuerbaren-Förderbeitrags sowie die Befreiung der Elektrizitätsabgabe gewährt werden. Dies soll maßgeblich dazu beitragen, eine dezentralisierte Versorgung zu fördern. Die Forcierung dezentraler Energieerzeugung ist auch eine wesentliche Zielsetzung in der Anpassung, um die regionale Versorgungssicherheit im Falle von naturgefahrenbedingten Ausfällen sicherzustellen.

Für die Anpassung von Relevanz ist u.a. der Integrierte österreichische Netzinfrastrukturplan (ÖNIP). Dieser dient dazu, durch die Zusammenschau der Sektoren die benötigte Energieinfrastruktur zur Erreichung der 2030-Ziele (einschließlich sektor- und technologiespezifischer Maßnahmen) zu schaffen sowie die Versorgungssicherheit weiterhin zu gewährleisten. Hier bietet sich auch die Chance, die Auswirkungen des Klimawandels zu integrieren und mögliche Unterbrechungen durch Stürme, Rutschungen und weitere Naturgefahren vorausschauend zu vermeiden. (MB, September 2021)