Gebietsfremde Pflanzen im Vormarsch – Steiermark beschließt Neophyten-Gesetz

Da gebietsfremde Pflanzenarten auch in der Steiermark ein größer werdendes Problem darstellen, hat der Steirische Landtag ein eigenes Gesetz beschlossen und damit eine EU-Richtlinie umgesetzt. So wurde eine gesetzliche Grundlage geschaffen, um beispielsweise Maßnahmen wie Rodungen verordnen zu können.

japanischer Staudenknöterich

Gebietsfremde Pflanzenarten, auch Neophyten genannt, sind Pflanzen, die sich in neuen Gebieten verbreiten und dauerhaft etablieren. Problematisch daran ist, dass dadurch die heimische Biodiversität gefährdet oder nachteilig beeinflusst werden kann. Darüber hinaus können sie wirtschaftliche Schäden verursachen und negative Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen und Tieren auslösen. Bei zwei weit verbreiteten neophytischen Pflanzenarten sind gesundheitliche Probleme durch Allergien und Hautreaktionen bekannt. Dies sind das Beifußblättrige Traubenkraut, auch Beifuß-Ambrosie oder Ragweed genannt (Ambrosia artemisiifolia), und der Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum). Die Auswirkungen können für Betroffene sehr unangenehm sein.

Situation in Österreich

Gemäß der Informationsplattform „Neobiota Österreich“ wurden in Österreich bislang rund 1.300 Neophyten nachgewiesen. Dies entspricht einem Anteil von etwa 30 % an der Gesamtflora in Österreich. Von diesen Arten gilt etwas mehr als ein Viertel als etabliert, d.h. sie vermehren sich eigenständig und kommen in dauerhaften Beständen vor, während drei Viertel unbeständig, d.h. von der Unterstützung des Menschen (Samennachschub, Freisetzung) abhängig sind. Der Import von Zier- oder Nutzpflanzen stellt dabei den wichtigsten Einführungsweg für Neophyten dar. Gemäß dem Aktionsplan Neobiota aus dem Jahr 2004 gelten 35 Pflanzenarten in Österreich als naturschutzfachlich problematisch und 14 Neophyten verursachen bedeutende wirtschaftliche Schäden in der Land- und Forstwirtschaft, der Gewässerinstandhaltung und im Gesundheitswesen.

Verordnung der EU gibt Richtung vor

Aufgrund der genannten Herausforderungen hat die Europäische Union richtungsweisend eine Verordnung über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten erlassen, die mit 1. Jänner 2015 in Kraft getreten ist. Auf Basis dieser Verordnung hat der Steirische Landtag im Juni 2017 ein Gesetz beschlossen, das den Umgang mit Neophyten regeln soll. Unter anderem werden folgende Pflanzenarten in der Steiermark als invasiv beschrieben:   

Das Beifußblättrige Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia)    

Die Goldruten (Solidago gigantea; Solidago canadensis)

Der Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum)        

Die Springkräuter (Impatiens glandulifera; Impatiens parviflora)

Die Staudenknöteriche (Fallopia japonica; Fallopia sachalinensis)  

Der Eschenahorn (Acer negundo)    

Der Götterbaum (Ailanthus altissima)      

Der schlitzblättrige Sonnenhut (Rudbeckia laciniata)        

Die Robinie (Robinia pseudoacacia)      

Der Sommerflieder (Buddleja davidii)      

Der Scheinindigo (Amorpha fruticosa)    

Die Gemeine Seidenpflanze (Asclepias syriaca)

Der Rauhaarige Fuchsschwanz (Amaranthus retroflexus)

Bekämpfung von Neophyten ist große Herausforderung

Die Bekämpfung von Neophyten ist sehr aufwändig und muss gründlich erfolgen. So empfiehlt der Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaftsverband beispielsweise das Tragen von Schutzkleidung und Schutzbrille bei der Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen des Riesenbärenklaus und rät zum sofortigen Arztbesuch, sollte die Haut mit Pflanzensaft in Berührung kommen. Zur Bekämpfung wird unter anderem das Ausgraben von Einzelpflanzen im Frühjahr empfohlen, wobei der Vegetationskegel des Wurzelstockes mindestens 10 bis 20 cm tief ausgestochen werden muss. Ebenso ist in diesem Fall eine Beweidung mit Schafen oder Ziegen vor Eintritt der Blühperiode möglich. Die Weidetiere fressen die Pflanzen, ohne Schaden zu erleiden und zertrampeln die Jungpflanzen. Darüber hinaus sind Nachkontrollen erforderlich, um die nachhaltige Wirkung der Maßnahmen überprüfen zu können.

Mann mit Motorsense

Beispielhaft ist auch das Engagement des Österreichischen Bundesheeres in Bezug auf die Bekämpfung von Neophyten auf ihren Liegenschaften. So haben Soldaten, Freiwillige der Berg- und Naturwacht und Gemeindearbeiter im Juni 2017 am Garnisonsübungsplatz in Straß in der Steiermark entsprechende Maßnahmen durchgeführt.

Erwähnenswert ist auch das Internet-Portal „Der Ragweedfinder“, das ein Service des Österreichischen Pollenwarndienstes und der Medizinischen Universität Wien darstellt. Der Ragweed Finder macht es sich zum Ziel, Ragweed-Vorkommen öffentlich zu dokumentieren und aufzuzeigen, wo die Belastung für Allergiker besonders hoch ist, um Gegenmaßnahmen zu ermöglichen.

Neophyten und der Klimawandel

Gemäß einer Studie des Bundesamtes für Naturschutz Deutschland, das sich mit dem Ausbreitungspotenzial ausgewählter neophytischer Gefäßpflanzen im Klimawandel in Deutschland und Österreich beschäftigt hat, ist mit einem verstärkten Voranschreiten des Ausbreitungsprozesses zu rechnen. Das Ausmaß dieser Zunahme ist dabei mit der Intensität des vorhergesagten Temperaturanstiegs eng korreliert. Insgesamt dürfte der Klimawandel jedenfalls dazu führen, dass die aktuell enge Bindung vieler Neophyten an menschliche Ballungsräume schwächer wird und auch weite Bereiche der ländlichen Regionen Deutschlands und Österreichs verstärkt mit gebietsfremden Arten konfrontiert werden. Städtische Ballungsräume werden dabei als Quellgebiete für die Verbreitung dienen und Verkehrsinfrastrukturen wie Straßen, Bahnlinien und Wasserläufe werden Hauptausbreitungswege darstellen. (September 2017)