Absiedlung als Planungsinstrument
Naturgefahren stellen eine zentrale Rahmenbedingung für die räumliche Entwicklung dar. Unter der Prämisse der Bevölkerung, Sachgüter und Infrastruktur vor Schadereignissen zu schützen, können unterschiedliche Maßnahmen in einem integralen Naturgefahrenmanagement ergriffen werden. Ist es nicht möglich technische Maßnahmen oder Anpassungen an Gebäuden vorzunehmen, wird mitunter der Abbruch von Gebäuden und die Umsiedlung der Bewohnerinnen und Bewohner als passive Schutzmaßnahmen ergriffen. Absiedlung aus Gefahrenbereichen stellt dabei eine komplexe Aufgabe insbesondere für die öffentliche Hand dar.
In Österreich gibt es seit den 1970er Jahren Erfahrungen mit Absiedlungen im Zusammenhang mit verschiedenen Naturgefahrenprozessen, vor allem aber bei Hochwassergefahren. Im internationalen Diskurs werden Absiedlungen aktuell verstärkt diskutiert. So hat etwa die UNHCR "Richtlinien zu geplanter Absiedlung" verfasst und auch in Deutschland und der Schweiz wird diese Maßnahme verstärkt in Betracht gezogen. Relevant ist Absiedlung als Schutzmaßnahme bei bestehenden Gefährdungen, zukünftig aber auch im Zusammenhang mit klimatischen Veränderungen.
Die Forschungsarbeit untersucht im Kontext des österreichischen Naturgefahrenmangements die rechtlichen Rahmenbedingungen von Absiedlungen mit Fokus auf die raumplanerische Komponente. Dies wird ergänzt um die systematische Darstellung von Praxisbeispielen und mit einer Evaluierung dieser Absiedlungsprozesse abgeschlossen. Insbesondere mit Blick auf die Richtlinien der UNHCR, werden Handlungsfelder und Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Instruments im Naturgefahrenmanagement mit besonderem Fokus auf die raumplanerischen Potentiale identifiziert.
Die Ergebnisse der Forschungsarbeit zeigen, dass Absiedlungen auf freiwilliger Basis innerhalb der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen bereits umgesetzt werden können und hier Mechanismen gefunden wurden, um eine langfristige bauliche Freihaltung betroffener Bereiche sicherzustellen. Absiedlung als Maßnahme zur Risikominimierung ist bereits vergleichsweise gut etabliert. Raumplanerische Instrumente werden derzeit kaum strategisch in die Projekte eingebunden. Insgesamt ergibt sich ein Verbesserungspotential hinsichtlich einer integralen Prozessbegleitung. Dies betrifft auf institutioneller Seite die Koordination und Kooperation involvierter Behörden und öffentlicher Stellen sowie auf Seite der Betroffenen die bessere Einbindung in die Planung und Abwicklung. In eine ganzheitliche Betrachtung ist es wichtig, die individuellen Bedürfnisse zu berücksichtigen.